Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Oberkappel | Omnilex
LGBL_OB_19811102_76•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Oberkappel
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Oberkappel
LGBL_OB_19811102_76Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde OberkappelGazette02.11.1981
der o. ö. Landesregierung vom 12. Oktober 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oberkappel
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordmung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 12. Oktober 1981 der Gemeinde Oberkappel, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen'.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Oberkappel:
Gespalten von Rot und Silber mit einer Scheibe in gewechselten! Farben.