(Bezirksstraße Nr. 1507) im Gebiet der Gemeinde St. Martin im Mühlkreis
Verordnung
der o. ö. Landesregierung vom 28. September 1981
betreffend die Verlegung der Landshaager Straße
(Bezirksstraße Nr. 1507) im Gebiet der Gemeinde
St. Martin im Mühlkreis
Auf Grund des § 9 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z. 2 des
O. ö. Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1975, LGBl. Nr. 22, wird
verordnet:
§ 1
(1)Der bei km 5,875 von der bisherigem Trasse in
nördlicher Richtung abzweigende, dem Ort St. Martin
im Mühlkreis östlich umfahrende und' bei km 7,900
(alt) in die bestehende Trasse einmündende, neu
herzustellende Teil der Landshaager Straße (Be
zirksstraße Nr. 1507 des Verzeichnisses der Landes
und Bezirksstraßen- Oberösterreichs) wird als Be
zirksstraße erklärt.
(2)Der zwischen km 5,875 und km 7,900 (alt) ge
legene bisherige Teil der Landshaager Straße wird
als Bezirksstraße aufgelassen. Die Auflassung wird
erst mit dem Zeitpunkt der Verkehrsübergabe des
neuen Straßemteiles (Abs. 1) wirksam.
§ 2
Im einzelnem ist der Verlauf der neuem und der alten Trasse aus dem beim Amt der 0. ö. Landesregierung und beim Gemeindeamt St. Martin" im Mühlkreis aufliegendem Plan, Maßstab 1 : 2880, ersichtlich.
§3
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.