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Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Erklärung des Fremdenverkehrsgebietes "Große Mühl und Hansberg" widerrufen wird und die Gebiete der Gemeinden Neufelden, Altenfelden und Kirchberg ob der Donau, St. Martin im Mühlkreis und Kleinzell im Mühlkreis, St. Peter am Wimberg und St. Johann am Wimberg und St. Veit im Mühlkreis als neue Fremdenverkehrsgebiete erklärt werden | Omnilex