Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Altschwendt | Omnilex
LGBL_OB_19811127_90•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Altschwendt
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Altschwendt
LGBL_OB_19811127_90Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde AltschwendtGazette27.11.1981
über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Altschwendt
Die 0. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 9. November 1981 der Gemeinde Altschwendt!, politischer Bezirk Schärdingi, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Altschwendt:
Über blauem, in Spitze ausgezogenem Schildfuß in Gold ein schwarzer, oben je zweimal geasteter, schwebender Sparren.