Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Peter am Hart | Omnilex
LGBL_OB_19811127_92•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Peter am Hart
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Peter am Hart
LGBL_OB_19811127_92Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Peter am HartGazette27.11.1981
über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Peter am
Hart
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 9. November 1981 der Gemeinde St, Peter am Hart, politischer Bezirk Braunau am-Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Peter am Hart:
Von Silber und Gold durch eine blaue Wellenleiste geteilt; oben, zwei schwarze, schräggekreuzte Schlüssel mit abgewendeten Barten, unten ein schwarzer Stierkopf im Visier.