Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Kirchheim im Innkreis | Omnilex
LGBL_OB_19820514_22•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Kirchheim im Innkreis
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Kirchheim im Innkreis
LGBL_OB_19820514_22Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Kirchheim im InnkreisGazette14.05.1982
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kirchheim im Innkreis
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 19. April 1982 der Gemeinde Kirchheim im Innkreis, politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Kirchheim im Innkreis:
Über grünem Dreiberg gespalten von Rot und Gold; rechts pfahlweise drei goldene Scheiben, links ein blauer, aufgerichteter, rot bezungter Löwe.