(Bezirksstraße Nr. 1274) und die Erklärung der Seewalchener Straße (Bezirksstraße Nr. 1276)
im Gebiet der Marktgemeinde Seewalchen
§ 1
(1)Der bei km 11,650 von der bisherigen Trasse in
östliche Richtung abzweigende, nördlich der A1
West-Autobahn verlaufende und schließlich bei
km 6,260 der B 151 Attersee Straße (= neu-km 14,063
der Gamperner Straße) in diese einmündende, neu
herzustellende Teil der Gamperner Straße (Bezirks
straße Nr. 1274 des Verzeichnisses der Landes- und
Bezirksstraßen Oberösterreichs) wird als Bezirks
straße erklärt.
(2)Der zwischen km 11,650 und km 13,263 ge
legene bisherige Teil der Gamperner Straße wird als
Bezirksstraße aufgelassen. Die Auflassung wird erst
mit dem Zeitpunkt der Verkehrsübergabe des neuen
Straßenteiles (Abs. 1) wirksam.