Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Fraham | Omnilex
LGBL_OB_19820618_28•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Fraham
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Fraham
LGBL_OB_19820618_28Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde FrahamGazette18.06.1982
der o. ö. Landesregierung vom 10. Mai 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Fraham
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 10. Mai 1982 der Gemeinde Fraham, politischer Bezirk Eferding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Fraham:
Geviert von Grün und Gold; 1 und 4 eine goldene Getreidegarbe, 2 und 3 eine blaue, linke Schrägleiste, überdeckt durch ein schwarzes Mühlrad.