Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Thalheim bei Wels | Omnilex
LGBL_OB_19820625_32•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Thalheim bei Wels
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Thalheim bei Wels
LGBL_OB_19820625_32Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Thalheim bei WelsGazette25.06.1982
der o. ö. Landesregierung vom 24. Mai 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Thalheim bei Wels Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 24. Mai 1982 der Gemeinde Thalheim bei Wels, politischer Bezirk Wels-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Thalheim bei Wels:
Von Grün und Blau durch eine silberne, von oben gesehene Brücke (flach eingebogener Balken) mit zwei Pfeilern geteilt.