Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Aistersheim | Omnilex
LGBL_OB_19820714_45•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Aistersheim
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Aistersheim
LGBL_OB_19820714_45Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde AistersheimGazette14.07.1982
der o. ö. Landesregierung vom 21. Juni 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Aistersheim
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 21. Juni 1982 der Gemeinde Aistersheim, politischer Bezirk Grieskirchen, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Aistersheim:
Von Silber und Schwarz geteilt und zweimal gespalten.