§ 1
(1)Der bei km 6,438 (alt) von der bisherigen
Trasse in südliche Richtung abzweigende, sodann
einen leichten Bogen nach Westen beschreibende,
bei Bahn-km 38,000 die ÖBB-Strecke Wels-Passau
querende und bei km 7,378 (alt) wieder in die be
stehende Trasse einmündende, neu herzustellende
Teil der Pramtalstraße (Bezirksstraße Nr. 1124 des
Verzeichnisses der Landes- und Bezirksstraßen
Oberösterreichs) wird als Bezirksstraße erklärt.
(2)Der zwischen km 6,438 und km 7,378 (alt) ge
legene bisherige Teil der Pramtalstraße wird als Be
zirksstraße aufgelassen. Die Auflassung wird erst mit
der Verkehrsübergabe des neuen Straßenteiles
(Abs. 1) wirksam.