Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Erklärung des
Gebietes der Gemeinde
Oberschlierbach als Fremdenverkehrsgebiet | Omnilex
LGBL_OB_19820924_70•Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Erklärung des
Gebietes der Gemeinde
Oberschlierbach als Fremdenverkehrsgebiet
Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Erklärung des
Gebietes der Gemeinde
Oberschlierbach als Fremdenverkehrsgebiet
LGBL_OB_19820924_70Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Erklärung des
Gebietes der Gemeinde
Oberschlierbach als FremdenverkehrsgebietGazette24.09.1982
Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 6. September 1982 betreffend die Erklärung des Gebietes der Gemeinde Oberschlierbach als Fremdenverkehrsgebiet
Auf Grund der §§ 2 und 3 des O. ö. Fremdenverkehrsgesetzes 1965, LGBl. Nr. 64/1964, in der Fas-
Das Gebiet der Gemeinde Oberschlierbach wird als Fremdenverkehrsgebiet "Oberschlierbach" erklärt.
§2
Als Name des Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 1 angeführte
Gebietsbezeichnung.
§3
Die Erklärung gemäß § 1 schließt die Errichtung eines Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten
dieses Gebietes als Mitglieder angehören, in sich.
§4
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.