Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur
Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Piberbach | Omnilex
LGBL_OB_19830311_10•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur
Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Piberbach
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur
Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Piberbach
LGBL_OB_19830311_10Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur
Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde PiberbachGazette11.03.1983
der o. ö. Landesregierung vom 21. Februar 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Piberbach
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 21. Februar 1983 der Gemeinde Piberbach, politischer Bezirk Linz-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Piberbach:
Von Rot und Grün erhöht geteilt durch einen goldenen, schräglinken Wellenbalken, darin ein schwarzer, linksgewendeter, widersehender Biber.