Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Neuhofen im Innkreis | Omnilex
LGBL_OB_19830614_36•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Neuhofen im Innkreis
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Neuhofen im Innkreis
LGBL_OB_19830614_36Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Neuhofen im InnkreisGazette14.06.1983
der o. ö. Landesregierung vom 9. Mai 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemein-dewappens an die Gemeinde Neuhofen im Innkreis
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 9. Mai 1983 der Gemeinde Neuhofen im Innkreis, politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens ver-liehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Neu-hofen im Innkreis:
Von Grün und Rot durch einen silbernen, mit einem blauen Wellenpfahl belegten Pfahl ge-spalten; rechts pfahlweise drei goldene Äpfel, links ein goldener, vom Unterrand des Schildes ausgehender Bischofstab.