der o. ö. Landesregierung vom 13. Juni 1983 über die Erhebung der Gemeinde Liebenau zum Markt
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 3 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 13. Juni 1983 die Gemeinde Liebenau im politischen Bezirk Freistadt zum Markt erhoben.