Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Brunnenthal | Omnilex
LGBL_OB_19830907_76•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Brunnenthal
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Brunnenthal
LGBL_OB_19830907_76Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde BrunnenthalGazette07.09.1983
der o. ö. Landesregierung vom 8. August 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Ge-meindewappens an die Gemeinde
Brunnenthal
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 8. August 1983 der Gemeinde Brun-nenthal, politischer Bezirk Schärding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Brun-nenthal:
Von Silber und Blau mit Jochschnitt erniedrigt geteilt; oben eine rote, heraldische Rose mit goldenem Butzen und goldenen Kelchblättern, umgeben von einem goldenen Ring.