Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Erklärung
eines Teilstückes der ehemaligen B 124 Königswiesener Straße
als Bezirksstraße im Gebiet der Marktgemeinde Tragwein | Omnilex
LGBL_OB_19831230_111•Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Erklärung
eines Teilstückes der ehemaligen B 124 Königswiesener Straße
als Bezirksstraße im Gebiet der Marktgemeinde Tragwein
Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Erklärung
eines Teilstückes der ehemaligen B 124 Königswiesener Straße
als Bezirksstraße im Gebiet der Marktgemeinde Tragwein
LGBL_OB_19831230_111Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Erklärung
eines Teilstückes der ehemaligen B 124 Königswiesener Straße
als Bezirksstraße im Gebiet der Marktgemeinde TragweinGazette30.12.1983
der o. ö. Landesregierung vom 28. November 1983 betreffend die Erklärung eines Teilstückes der ehe-maligen B 124 Königswiesener Straße als Bezirks-straße im Gebiet der Marktgemeinde Tragwein
Auf Grund des § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z. 2 des O. ö. Landes-Straßenverwaltungsge-setzes 1975, LGBl. Nr. 22, wird verordnet:
§ 1
Die als Bundesstraße aufgelassene Trasse der B 124 Königswiesener Straße von km 14,650 (alt, das ist km 3,332 der Tragweiner Straße) bis km 14,838 (alt) wird als Teil der Tragweiner Straße (Bezirksstraße Nr. 1456 des Verzeichnisses der Landes- und Bezirksstraßen Oberösterreichs) erklärt. Dadurch wird die Tragweiner Straße um 188 Meter verlängert und ihre Unterbrechung durch die B 124 Königswiesener Straße beendet.
§2
Im einzelnen ist der Verlauf des neuen Straßen-teiles (§ 1) aus dem beim Amt der o. ö. Landesre-gierung und beim Marktgemeindeamt Tragwein auf-liegenden Plan, Maßstab 1 :2880, zu ersehen.
§3
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.