Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung
eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Georgen bei Grieskirchen
1983 | Omnilex
LGBL_OB_19840302_3•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung
eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Georgen bei Grieskirchen
1983
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung
eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Georgen bei Grieskirchen
1983
LGBL_OB_19840302_3Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung
eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Georgen bei Grieskirchen
1983Gazette02.03.1984
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Georgen bei Grieskirchen 1983
Kundmachung
der o.ö. Landesregierung vom 16. Jänner 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Georgen bei Grieskirchen
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 16. Jänner 1984 der Gemeinde St. Georgen bei Grieskirchen, politischer Bezirk Grieskirchen, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Georgen bei Grieskirchen:
Zwischen zwei silbernen Flanken mit drei blauen, durch zwei rote Balken getrennten Kugeln gespalten von Silber und Schwarz mit zwei aufrecht stehenden, mit den Schneiden auswärts gekehrten Pflugmessern (Sech) in gewechselten Farben.