Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung
eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Hinzenbach | Omnilex
LGBL_OB_19840302_4•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
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Gemeindewappens an die Gemeinde Hinzenbach
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Gemeindewappens an die Gemeinde Hinzenbach
LGBL_OB_19840302_4Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
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Gemeindewappens an die Gemeinde HinzenbachGazette02.03.1984
der o.ö. Landesregierung vom 16. Jänner 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hinzenbach
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 16. Jänner 1984 der Gemeinde Hinzenbach, politischer Bezirk Eferding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Hinzenbach:
Erniedrigt geteilt; oben gespalten von Silber und Rot mit einer außen mit schwarzen Spitzen besteckten Scheibe in gewechselten Farben, unten in Grün eine silberne Wellenleiste.