Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung
eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Walding | Omnilex
LGBL_OB_19840302_6•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
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Gemeindewappens an die Gemeinde Walding
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Gemeindewappens an die Gemeinde Walding
LGBL_OB_19840302_6Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
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Gemeindewappens an die Gemeinde WaldingGazette02.03.1984
der o.ö. Landesregierung vom 16. Jänner 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Walding
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 16. Jänner 1984 der Gemeinde Walding, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Walding:
Durch eine goldene Wellenleiste erniedrigt geteilt; oben gespalten von Silber und Rot mit einem Tatzenkreuz in gewechselten Farben, unten Grün.