Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung
eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Peterskirchen | Omnilex
LGBL_OB_19840330_14•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
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Gemeindewappens an die Gemeinde Peterskirchen
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
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Gemeindewappens an die Gemeinde Peterskirchen
LGBL_OB_19840330_14Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
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eines
Gemeindewappens an die Gemeinde PeterskirchenGazette30.03.1984
der o.ö. Landesregierung vom 20. Februar 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Peterskirchen
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 20. Februar 1984 der Gemeinde Peterskirchen, politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Peterskirchen:
In Rot über einem silbernen Stufengiebel zwei goldene, schräggekreuzte Schlüssel mit abgewendeten Barten und viereckigen Griffen.