Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung
eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Oepping | Omnilex
LGBL_OB_19840730_55•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
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Gemeindewappens an die Gemeinde Oepping
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Gemeindewappens an die Gemeinde Oepping
LGBL_OB_19840730_55Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
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Gemeindewappens an die Gemeinde OeppingGazette30.07.1984
der o.ö. Landesregierung vom 28. Mai 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oepping
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 28. Mai 1984 der Gemeinde Oepping, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Oepping:
Geteilt; oben in Silber ein roter, wachsender Wolf, unter) in Blau ein silberner Wurzelstock.