Druckfehlern im Landesgesetzblatt
"(2) Die gemäß Abs. 1 als Bezirksstraße erklärte Straße erhält die Bezeichnung "St. Ulricher Straße" und die Straßennummer "1522" des Verzeichnisses der Landes- und Bezirksstraßen Oberösterreichs."
4.In der Verordnung der o.ö. Landesregierung vom
- August 1984, LGBl. Nr. 66, mit der die O.ö. Stell-
platzverordnung geändert wird, ist
a) im § 1 Z. 2 der Wortfolge "Büro- und Geschäftsge-
bäude;" die Ziffernbezeichnung "5.",
b) im § 1 Z. 9 der Wortfolge "Für Kleingaragen . . ."
die Absatzbezeichnung „(4)" und
c) im § 1 Z. 14 der Wortfolge "Tore, Türen und Fen-
ster . . ." die Absatzbezeichnung "(2)"
voranzustellen; weiters ist im § 1 Z. 21 dieser Verord-nung nach dem Ausdruck „§ 24 hat zu lauten:" ein-zufügen:
"§24
Elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge"