Gesetz, mit dem das Gesetz über die Dienstausbildung und Fortbildung sowie über
die
Dienstprüfungen von Landesbediensteten geändert wird | Omnilex
LGBL_OB_19850628_67•Gesetz, mit dem das Gesetz über die Dienstausbildung und Fortbildung sowie über
die
Dienstprüfungen von Landesbediensteten geändert wird
Gesetz, mit dem das Gesetz über die Dienstausbildung und Fortbildung sowie über
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Dienstprüfungen von Landesbediensteten geändert wird
LGBL_OB_19850628_67Gesetz, mit dem das Gesetz über die Dienstausbildung und Fortbildung sowie über
die
Dienstprüfungen von Landesbediensteten geändert wirdGazette28.06.1985
Dienstprüfungen von Landesbediensteten geändert wird
Gesetz
vom 10. April 1985, mit dem das Gesetz über die Dienstausbildung und Fortbildung sowie über die Dienstprüfungen von Landesbediensteten geändert
wird
Der o.ö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz vom 16. Oktober 1978 über die Dienstausbildung und Fortbildung sowie über die Dienstprüfungen von Landesbediensteten, LGBl. Nr. 80/1978, wird wie folgt geändert:
Dem § 7 Abs. 10 ist folgender Satz anzufügen:
"Wenn es der Beamte im Antrag auf Zulassung zur Dienstprüfung verlangt hat, hat an die Stelle des Zeugnisses eine inhaltlich gleichgestaltete schriftliche Mitteilung an die Dienstbehörde des Beamten zu treten."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt rückwirkend mit 1. Jänner 1985 in Kraft.