Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö.
Landesregierung über
die Prüfung für den gehobenen agrartechnischen Dienst geändert wird | Omnilex
LGBL_OB_19850729_84•Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö.
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die Prüfung für den gehobenen agrartechnischen Dienst geändert wird
Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö.
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LGBL_OB_19850729_84Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö.
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die Prüfung für den gehobenen agrartechnischen Dienst geändert wirdGazette29.07.1985
die Prüfung für den gehobenen agrartechnischen Dienst geändert wird
§2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. August 1985 in Kraft.
(2) Bis 31. Juli 1988 ist § 1 auf Bedienstete nicht anzuwenden, die schon vor dem 1. August 1985 zu einer Prüfung für den gehobenen Dienst beim Amt der o.ö. Landesregierung zugelassen wurden.