Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung
eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Ansfelden | Omnilex
LGBL_OB_19851213_117•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
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Gemeindewappens an die Gemeinde Ansfelden
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Gemeindewappens an die Gemeinde Ansfelden
LGBL_OB_19851213_117Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
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Gemeindewappens an die Gemeinde AnsfeldenGazette13.12.1985
der o.ö. Landesregierung vom 28. Oktober 1985 über dfe Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Ansfelden
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, in der Fassung der O.ö. Gemeindeordnungsnovelle 1985, LGBl. Nr. 95, mit Beschluß vom 28. Oktober 1985 der Gemeinde Ansfelden, politischer Bezirk Linz-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Ansfelden:
Durch eine silberne Wellenleiste vom Schildfuß zum Schildhaupt schräglinks geteilt; oben in Grün eine Reihe von sechs silbernen, jeweils unten etwas kürzeren Orgelpfeifen, unten in Rot ein silbernes Zahnrad.