Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Willibald | Omnilex
LGBL_OB_19860716_30•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Willibald
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Willibald
LGBL_OB_19860716_30Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. WillibaldGazette16.07.1986
der o.ö. Landesregierung vom 16. Juni 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeinde-wappens an die Gemeinde St. Willibald
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, in der Fassung der O.ö. Gemeindeordnungsnovelle 1985, LGBl. Nr. 95, mit Beschluß vom 16. Juni 1986 der Ge-meinde St. Willibald, politischer Bezirk Schärding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Willibald:
In Grün ein silberner, mit einer roten Wellenleiste be-legter Schrägbalken; oben ein silbernes, linkes Obereck, belegt mit drei blauen, aufrechten Rauten, unten zwei goldene Pfeile schräg übereinander.