Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Redleiten | Omnilex
LGBL_OB_19870130_1•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Redleiten
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Redleiten
LGBL_OB_19870130_1Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde RedleitenGazette30.01.1987
über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines GemeindewappL an die Gemeinde Redeten
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, in der Fas-sung der O.ö. Gemeindeordnungsnovelle 1985, LGBl. Nr. 95, mit Beschluß vom 22. Dezember 1986 der Ge-meinde Redleiten, politischer Bezirk Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Redleiten:
In Grün ein silberner, schräger Wellenbalken, belegt mit einer roten Wellenleiste; oben ein silberner Reh-köpf im Visier, unten eine silberne, aufrechte Axt, überdeckt von einer silbernen Zugsäge.