Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die für die
Bemessung der Beiträge für die O.ö. Lehrer-Kranken- und
Unfallfürsorge maßgeblichen Bezugsteile festgestellt werden | Omnilex
LGBL_OB_19870330_14•Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die für die
Bemessung der Beiträge für die O.ö. Lehrer-Kranken- und
Unfallfürsorge maßgeblichen Bezugsteile festgestellt werden
Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die für die
Bemessung der Beiträge für die O.ö. Lehrer-Kranken- und
Unfallfürsorge maßgeblichen Bezugsteile festgestellt werden
LGBL_OB_19870330_14Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die für die
Bemessung der Beiträge für die O.ö. Lehrer-Kranken- und
Unfallfürsorge maßgeblichen Bezugsteile festgestellt werdenGazette30.03.1987
die für die Bemessung der Beiträge für die O.ö. Lehrer-Krankerf und Unfallfürsorge maßgeblichen Bezugsteile festgestellt werden, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 98/1985, außer Kraft.