Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der
o.ö. Landesregierung über die Prüfung für
den statistischen Fachdienst geändert wird | Omnilex
LGBL_OB_19870828_41•Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der
o.ö. Landesregierung über die Prüfung für
den statistischen Fachdienst geändert wird
Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der
o.ö. Landesregierung über die Prüfung für
den statistischen Fachdienst geändert wird
LGBL_OB_19870828_41Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der
o.ö. Landesregierung über die Prüfung für
den statistischen Fachdienst geändert wirdGazette28.08.1987
der o.ö. Landesregierung vom 20. Juli 1987, mit der
die Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Prüfung für den statistischen Fachdienst geändert
wird
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Dienst-ausbildung und Fortbildung sowie über die Dienstprüfun-gen von Landesbediensteten, LGBl. Nr. 80/1978, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 67/1985 wird verordnet:
§1
Die Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Prü-fung für den
statistischen Fachdienst, LGBl. Nr. 13/1981, wird wie folgt
geändert:
§ 1 hat zu lauten:
„§1
Zur Prüfung für den statistischen Fachdienst sind Be-dienstete zuzulassen, wenn sie nach der Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens ein Jahr in diesem Dienst-zweig oder mindestens fünf Jahre im mittleren statisti-schen Dienst oder gleichzuwertenden Verwendungen beim Land Oberösterreich oder einer anderen Gebietskörperschaft verwendet wurden."