der o.ö. Landesregierung vom 20. Juli 1987 über die Erhebung der Gemeinde Lohnsburg am Kobernaußer-wald zum Markt
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 3 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, in der Fassung der O.ö. Gemeindeordnungsnovelle 1985, LGBl. Nr. 95, mit Beschluß vom 20. Juli 1987 die Gemein-de Lohnsburg am Kobernaußerwald im politischen Bezirk Ried im Innkreis zum Markt erhoben.