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Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Erklärung der Abschnitte der Maria Theresien Gemeindestraße und der Bahnhof Gemeindestraße als Abschnitt der Reindlmühlstraße (Bezirksstraße Nr. 1299) und die Auflassung eines Abschnittes dieser Straße im Gebiet der Marktgemeinde Altmünster | Omnilex