Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Erklärung der
Abschnitte der Maria
Theresien Gemeindestraße und der Bahnhof Gemeindestraße als
Abschnitt der Reindlmühlstraße
(Bezirksstraße Nr. 1299) und die Auflassung eines Abschnittes
dieser Straße im
Gebiet der Marktgemeinde Altmünster