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Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Anlage des Wählerverzeichnisses auf Grund der Wählerevidenz im Sinne des Wählerevidenzgesetzes 1973 und der Jungwählerevidenz im Sinne des O.ö. Jungwählererfassungsgesetzes 1979 bei der am 13. März 1988 durchzuführenden Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Freistadt | Omnilex