Irrsee und der Gemeinde Zell am Moos geändert werden
- Verordnung
der o.ö. Landesregierung vom 15. Februar 1988, mit
der die Grenzen der Gemeinde Oberhofen am Irrsee
und der Gemeinde Zeil am Moos geändert werden
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung
1979, LGBl. Nr. 119, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 95/1985 wird verordnet:
§1
I'
(1)Die Grenzen der Gemeinde Oberhofen am Irrsee
und der Gemeinde Zeil am Moos, politischer Bezirk Vöcklabruck, werden wie folgt geändert:
(2)Die damit bewirkte Änderung des Verlaufes der Grenze zwischen der Gemeinde Oberhofen am Irrsee
und der Gemeinde Zeil am Moos ist in der Anlage dargestellt.
§2 Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1989 in Kraft.
Für die o.ö. Landesregierung:
Dr. Grünner Landeshauptmann-Stellvertreter
Medieninhaber: Land Oberösterreich. Hersteller: Amtsdruckerei des Landes Oberösterreich. Beide: 4010 Linz, Klosterstraße 7.
Anlage
Seite 16
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1988, 4. Stück,
Nr. 12
Lageplan M.: 1:2000
Anlage
Der Lageplan zeigt den von der Grenzänderung zwischen den Gemeinden Oberhofen am Irrsee und Zeil am Moos, politischer Bezirk Vöcklabruck, erfaßten Bereich. Die schwarze mit Punk-ten versehene Linie zeigt den Grenzverlauf vor, die rote Linie den Verlauf der Grenze nach dem Inkrafttreten der Verordnung (die Grenzänderung bewirkt, daß die Gemeindegrenze in dem von der Grenzänderung erfaßten Bereich in der Mitte des nun-mehrigen Flußbettes der Vöckla verläuft).