Verordnung
der o.ö. Landesregierung vom 15. Februar 1988
betreffend die Verlegung der Kürnbergstraße
(Bezirksstraße Nr. 1390) im Gebiet der Gemeinde
Pasching
§3
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im
Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die o.ö. Landesregierung:
Dr. Pühringer
Landesrat
Auf Grund des § 9 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z. 2 des O.ö. Landes-Straßenverwaltungsge-setzes 1975, LGBl. Nr. 22, wird verordnet:
§1
?1? Der bei km 7,683 (alt) von der bestehenden Trasse
nach Südosten abzweigende, hierauf in einem Bogen
nach Süden verlaufende, bei km 7,767 (alt) die derzeitige Trasse der Kürnbergstraße querende und dabei gleichzeitig die Bahnlinie Linz—Wels unterführende, sodann einen leichten Bogen nach Südosten beschreibende und
bei km 7,956 (alt) wieder in die bestehende Trasse einbindende, neu herzustellende Abschnitt der Kürnbergstraße (Bezirksstraße Nr. 1390 des Verzeichnisses der Landes- und Bezirksstraßen Oberösterreichs) wird als Bezirksstraße erklärt.
?2? Der zwischen km 7,683 (alt) und km 7,956 (alt) gelegene bisherige Abschnitt der Kürnbergstraße wird als Bezirksstraße aufgelassen. Die Auflassung wird mit der Verkehrsübergabe des neuen Straßenabschnittes (Abs. 1) wirksam.