Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Anlage
des Wählerverzeichnisses auf Grund
der Wählerevidenz im Sinne des Wählerevidenzgesetzes 1973
und der Jungwählerevidenz im
Sinne des O.ö. Jungwählererfassungsgesetzes 1979
bei der am 26. Juni 1988 durchzuführenden
Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Gallspach