Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Anlage
des Wählerverzeichnisses auf Grund
der Wählerevidenz im Sinne des Wählerevidenzgesetzes 1973 und der
Jungwählerevidenz im
Sinne des O.ö. Jungwählererfassungsgesetzes 1979 bei der
am 6. November 1988 durchzuführenden
Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Michaelnbach