Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Steegen | Omnilex
LGBL_OB_19890628_38•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Steegen
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Steegen
LGBL_OB_19890628_38Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde SteegenGazette28.06.1989
der o.ö. Landesregierung vom 22. Mai 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeinde-wappens an die Gemeinde Steegen
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 95/1985 mit Beschluß vom 22. Mai 1989 der Gemeinde Steegen, politischer Bezirk Grieskirchen, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Steegen:
In Grün drei silberne, eins zu zwei gestellte Hufeisen, darüber ein goldener, erhöhter, schräglinker