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Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Erklärung der Haupttrasse des Güterweges "Pfaffetschlag" als Bezirksstraße sowie die Erklärung der auf dem Grundstück Nr. 3838/1, KG. Klaffer, gelegenen Straße als Abschnitt der Holzschlager Straße (Bezirksstraße Nr. 1559) und die Auflassung eines Abschnittes dieser Straße im Gebiet der Gemeinde Klaffer | Omnilex