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Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Anlage des Wählerverzeichnisses auf Grund der Wählerevidenz im Sinne des Wählerevidenzgesetzes 1973 und der Jungwählerevidenz im Sinne des O.ö. Jungwählererfassungsgesetzes 1979 bei der am 25. März 1990 durchzuführen- den Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Tumeltsham | Omnilex