Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Anlage des
Wählerverzeichnisses auf Grund
der Wählerevidenz im Sinne des Wählerevidenzgesetzes 1973
und der Jungwählerevidenz im
Sinne des O.ö. Jungwählererfassungsgesetzes 1979 bei der
am 25. März 1990 durchzuführen-
den Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Tumeltsham