Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, mit der
Höchsttarife für das Bestattergewerbe im Bundesland
Oberösterreich festgelegt werden | Omnilex
LGBL_OB_19900816_60•Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, mit der
Höchsttarife für das Bestattergewerbe im Bundesland
Oberösterreich festgelegt werden
Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, mit der
Höchsttarife für das Bestattergewerbe im Bundesland
Oberösterreich festgelegt werden
LGBL_OB_19900816_60Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, mit der
Höchsttarife für das Bestattergewerbe im Bundesland
Oberösterreich festgelegt werdenGazette16.08.1990