Kundmachung der o.ö. Landesregierung betreffend die Aufhebung
des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis
vom 17. Juni 1983, soweit er das beiderseits der
Hochspannungsleitung "OKA 30 KV" liegende, unmittelbar südlich
an die Bezirksstraße "BEZ 1349" grenzende Betriebsbaugebiet
betrifft, durch den Verfassungsgerichtshof