Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die
Tourismusgemeinden Windischgarsten, Rosenau am Hengstpaß,
Roßleithen und Edlbach zu einem gemeinsamen Tourismusverband
zusammengeschlossen werden | Omnilex
LGBL_OB_19900928_69•Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die
Tourismusgemeinden Windischgarsten, Rosenau am Hengstpaß,
Roßleithen und Edlbach zu einem gemeinsamen Tourismusverband
zusammengeschlossen werden
Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die
Tourismusgemeinden Windischgarsten, Rosenau am Hengstpaß,
Roßleithen und Edlbach zu einem gemeinsamen Tourismusverband
zusammengeschlossen werden
LGBL_OB_19900928_69Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die
Tourismusgemeinden Windischgarsten, Rosenau am Hengstpaß,
Roßleithen und Edlbach zu einem gemeinsamen Tourismusverband
zusammengeschlossen werdenGazette28.09.1990