- Verordnung
der o.ö. Landesregierung vom 10. September 1990, mit der die Tourismusgemeinden Aigen im Mühlkreis und Schlägt zu einem gemeinsamen Tourismusver-band zusammengeschlossen werden
Auf Grund des § 4 Abs. 3 des O.ö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, wird verordnet:
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 35. Stück, Nr. 70 u. 71
Seite 229
§1
?1? Die Tourismusgemeinden (§ 1 Z. 2 des O.ö. Tourismus-Gesetzes 1990) Aigen im Mühlkreis und Schlägl werden zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen.
?2? Der gemeinsame Tourismusverband gemäß Abs. 1
führt die Bezeichnung „Tourismusverband Aigen-Schlägl
am Böhmerwald" und hat seinen Sitz in Aigen im Mühlkreis.
§2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kund-machung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.