Seite 240 Landesgesetzblatt
für Oberösterreich,Jahrgang 1990, 37. Stück, Nr. 75
e) die Durchführung großräumiger Schädlingsbekämp-Bad
Goisern und beim Gemeindeamt Gosau
fungsmaßnahmen vom Flugzeug aus, unter Einsatzist eine Karte nach
Abs. 1 zur allgemeinen Einsichtnahme
chemischer Mittel;aufzulegen.
f) die Errichtung von Anlagen zur punktförmigen Ver-§ 6
sickerung von Niederschlagswässern befestigter
Verkehrs- und Parkflächen über je 100 m2.Zuwiderhandlungen gegen
die Bestimmungen der §§ 3
und 4 dieser Verordnung werden nach Maßgabe des
c 5§ 137 WRG 1959 als Verwaltungsübertretung bestraft.
(1)Die Grenzen des im § 2 umschriebenen Gebietes
sind in der Anlage dieser Verordnung (Karte im Maßstab
1:20.000) planlich dargestellt.
(2)Beim Amt der o.ö. Landesregierung, bei der Be-ln9-