KG. Redlham, gequert und die Schongebietsgrenze verläuft weiter wie folgt:
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zur Nordgrenze des genannten Weggrundstückes ge-quert wird; von dort weiter in westliche Richtung ent-lang der Nordgrenze des Weggrundstückes Nr. 2022/1 bis zu dessen nordwestlichstem Eckpunkt, der gleichzeitig der südlichste Eckpunkt des Gst. Nr. 148, KG. Oberndorf, ist. Vom südlichsten Eckpunkt des Gst. Nr. 148, KG. Oberndorf, folgt die Schongebiets-grenze zunächst der Grenze zwischen den Katastral-gemeinden Oberndorf und Pühret und in weiterer Fol-ge der Grenze zwischen den Katastralgemeinden Oberndorf und Rutzenham bis zum nördlichsten Eck-punkt des Gst. Nr. 1031, KG. Rutzenham.
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Anlage
Grundwasserschongebiet '
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LAGEPLAN
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Schongebietsgrenze
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g) die Errichtung von Anlagen zur punktförmigen Ver-
sickerung von Niederschlagswässern befestigter
Verkehrs- und Parkflächen über je 100 m2.
§5
?1? Die Grenzen des im § 2 umschriebenen Gebietes
sind in der Anlage dieser Verordnung (Karte im Maßstab
1:20.000) planlich dargestellt.
?2? Beim Amt der o.ö. Landesregierung, bei der Be-
zirkshauptmannschaft Gmunden sowie beim Stadtamt
Schwanenstadt und den Gemeindeämtern Oberndorf bei
Schwanenstadt, Pitzenberg, Rutzenham, Pühret und