Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der
o.ö. Landesregierung über
die Prüfung für den gehobenen technischen Dienst geändert wird | Omnilex
LGBL_OB_19910125_14•Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der
o.ö. Landesregierung über
die Prüfung für den gehobenen technischen Dienst geändert wird
Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der
o.ö. Landesregierung über
die Prüfung für den gehobenen technischen Dienst geändert wird
LGBL_OB_19910125_14Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der
o.ö. Landesregierung über
die Prüfung für den gehobenen technischen Dienst geändert wirdGazette25.01.1991
die Prüfung für den gehobenen technischen Dienst geändert wird
§ 1 hat zu lauten:
(1) Bedienstete, die das Anstellungserfordernis der Rei feprüfung durch die Beamtenaufstiegsprüfung ersetzt ha ben, sind zur Prüfung zuzulassen, wenn sie, abgesehen von den übrigen im § 1 angeführten Voraussetzungen, nach Vollendung des 18. Lebensjahres sieben Jahre im öffentlichen Dienst verwendet wurden.
(2) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 1991 in Kraft.