Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Prüfung für den
fachlichen Hilfsdienst
höherer Art, den Bau- und Gebäudeaufsichtsdienst und den
Telefondienst geändert wird | Omnilex
LGBL_OB_19910125_19•Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Prüfung für den
fachlichen Hilfsdienst
höherer Art, den Bau- und Gebäudeaufsichtsdienst und den
Telefondienst geändert wird
Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Prüfung für den
fachlichen Hilfsdienst
höherer Art, den Bau- und Gebäudeaufsichtsdienst und den
Telefondienst geändert wird
LGBL_OB_19910125_19Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Prüfung für den
fachlichen Hilfsdienst
höherer Art, den Bau- und Gebäudeaufsichtsdienst und den
Telefondienst geändert wirdGazette25.01.1991
höherer Art, den Bau- und Gebäudeaufsichtsdienst und den Telefondienst geändert wird
Zur Prüfung für den Dienst der Personenkraftwagenlenker sind Bedienstete zuzulassen, wenn sie eine der für diese Verwendung vorgesehenen Lehrabschlußprüfungen aufweisen und entweder