Kundmachung der o.ö. Landesregierung betreffend die Aufhebung des
Flächenwidmungsplanes
der Marktgemeinde Altmünster vom 15. September 1986, soweit er
das - von Süden
aus betrachtet - zweite unmittelbar westlich an die Bahnlinie
grenzende Wohngebiet "W"
betrifft, durch den Verfassungsgerichtshof