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Kundmachung der o.ö. Landesregierung betreffend die Aufhebung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Altmünster vom 15. September 1986, soweit er das - von Süden aus betrachtet - zweite unmittelbar westlich an die Bahnlinie grenzende Wohngebiet "W" betrifft, durch den Verfassungsgerichtshof | Omnilex