Raumordnungsprogramm der o.ö. Landesregierung über die Verwendung
von Grundstücken
in der Planungsregion Vöcklabruck als Gebiet für Geschäftsbauten
für den überörtlichen
Bedarf | Omnilex
LGBL_OB_19910315_45•Raumordnungsprogramm der o.ö. Landesregierung über die Verwendung
von Grundstücken
in der Planungsregion Vöcklabruck als Gebiet für Geschäftsbauten
für den überörtlichen
Bedarf
Raumordnungsprogramm der o.ö. Landesregierung über die Verwendung
von Grundstücken
in der Planungsregion Vöcklabruck als Gebiet für Geschäftsbauten
für den überörtlichen
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LGBL_OB_19910315_45Raumordnungsprogramm der o.ö. Landesregierung über die Verwendung
von Grundstücken
in der Planungsregion Vöcklabruck als Gebiet für Geschäftsbauten
für den überörtlichen
BedarfGazette15.03.1991
in der Planungsregion Vöcklabruck als Gebiet für Geschäftsbauten für den überörtlichen
Bedarf
Raumordnungsprogramm
der o.ö. Landesregierung vom 25. Februar 1991 über die Verwendung von Grundstücken in der Planungsregion Vöcklabruck als Gebiet für Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf
Auf Grund des § 9 Abs. 1 bis 3 sowie des § 16a Abs. 2 und 3 O.ö. Raumordnungsgesetz (O.ö. ROG.), LGBl. Nr. 18/1972, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 91/1989, wird verordnet: